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Thema: Laufendes Grundsatzverfahren zur Kapitalabfindung von Pflegeleistungen, etc. (http://enthinderung.de/topic.php?id=96)


Geschrieben von: 55555 am: 05.03.12, 23:47:11
Zitat:
Obwohl das Oberlandesgericht Hamburg die Prozesskostenhilfe abgelehnt hat, wird die schwerbehinderte Sarah T. ihren Kampf um eine Kapitalabfindung gegen den Versicherer Generali fortsetzen. Der Fall hat für großes Aufsehen gesorgt, weil die heute 26-Jährige mit 7,2 Mio. Euro die höchste je von einem Unfallopfer in Deutschland geforderte Summe einklagt. "Wir wollen eine Grundsatzentscheidung vor dem Bundesgerichtshof erreichen", sagt ihr Anwalt Jürgen Hennemann. Er will durchsetzen, dass Geschädigte einen Anspruch auf eine Kapitalabfindung bekommen. Damit würde sich ihre Position bei einem Streit mit der Assekuranz erheblich verbessern. "Die Versicherer könnten dann die Regulierung nicht mehr systematisch verschleppen und verzögern, wie sie es heute tun", sagte der Fachanwalt für Versicherungsrecht.

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Der ständigen Gängelung durch den Versicherer satt, forderte Sarah T. schließlich eine Kapitalabfindung in Höhe von 7,2 Mio. Euro. Generali will keine Abschlagszahlung leisten. "Wir sehen uns in der Verantwortung, eine lebenslange Versorgung von Sarah T. zu gewährleisten, das ist nur mit einer Rentenlösung möglich", begründet Generali seine Haltung.

In anderen Ländern, etwa in den USA, sind Summen in dieser Größenordnung nicht ungewöhnlich. Dort haben Unfallopfer aber auch generell eine stärkere Rechtsposition. Zudem müssen Versicherer in Amerika hohe Strafen zahlen, wenn sie eine Schadenregulierung verschleppen. Das ist in Deutschland nicht der Fall.

Quelle