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Thema: Der Umgang mit Entschädigungsklagen (http://enthinderung.de/topic.php?id=187)


Geschrieben von: 55555 am: 09.11.13, 12:42:48
Ein Teil der Behinderten ist erst im Laufe seines Lebens Angehöriger einer behinderten Minderheit geworden. Diese Menschen neigen dazu diese Änderung an ihrer Person als Behinderung zu begreifen und erzeugen so auch ein Problem für andere Behinderte, die das ganz und gar nicht so sehen. Leider ist die erste Gruppe bislang allgemein einflußreicher, da sie auch aus vielen Personen besteht, die einmal Teil der Mehrheitsgesellschaft waren.

Wenn jemand Behinderter geworden ist fordert er für diese unfreiwillige Änderung an sich oft eine Kompensation. Beispielsweise die junge schweizerische Frau, die aus ihrer Sicht nach der Einnahme der Antibabypille "Yasmin" des deutschen Konzerns Bayer eine Lungenembolie bekam und sich seitdem als schwer geschädigt erlebt.
Zitat:
Ihre Familie forderte 5,3 Millionen Franken Schadenersatz und 400'000 Franken Genugtuung vom Hersteller Bayer. Andrea Schmidheiny, Mediensprecherin des Zürcher Obergerichts, bestätigte einen Bericht der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens vom Mittwochabend.

In den USA spricht die Geschworenenjustiz bekanntlich bereitwilliger hohe Kompensationen zu. Deswegen hat Bayer dort auch in einem Vergleich vorgebaut:
Zitat:
In den USA hat Bayer ohne Anerkennung einer Haftung Vergleiche mit mehreren Tausend Anspruchstellerinnen geschlossen und über eine Milliarde Dollar bezahlt.

In Europa hingegen erinnert die Pharmapolitik der Atompolitik. Risiken werden tendenziell vergemeinschaftet und wenn etwas erwiesenermaßen auch mit krimineller Energie schiefging fallen die Entschädigungen relativ gering aus (Beispiele Contergan, HIV-Bluterskandal). Pharma wird als unterm Strich nützlich betrachtet, da dort Heilmittel entwickelt werden. Dieser Nutzen soll nicht durch höhere Risiken gefährdet werden.

Die Klage der Frau im Beispiel wurde vom Gericht abgewiesen, sie soll nun eine hohe Summe zahlen um die Prozesskosten von Bayer zu ersetzen:
Zitat:
Das Bezirksgericht Zürich hat eine Klage der Familie abgewiesen. Stattdessen soll die Familie 120'000 Franken Prozessentschädigung an Bayer zahlen.

Es wurde bereits Berufung eingelegt, auch von der Nebenklage:
Zitat:
Die als Nebenklägerin aufgetretene Krankenkasse CSS, bei der die junge Frau versichert war, hat sich ebenfalls ans Obergericht gewandt. Sie fordert von Bayer mehrere Hunderttausend Franken zurück, die sie für Behandlungskosten aufgewendet hat.

Quelle