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Thema: Definition von Barrierefreiheit durch Integration Österreich (http://enthinderung.de/topic.php?id=129)


Geschrieben von: 55555 am: 01.04.12, 14:34:23
Zitat:
„Integration Österreich” definiert den Begriff wie folgt: „Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden und Informationen für alle Menschen, egal ob sie im Rollstuhl sitzen, ob es sich um Mütter mit Kleinkindern oder Personen nicht deutscher Muttersprache handelt, ob es blinde, hörgeschädigte, psychisch behinderte oder alte Menschen sind […]”

Quelle

Diese Definition finde ich daher in diesem Rahmen für interessant, da der Begriff der Barriere hier über den Kreis der Bevölkerungsgruppen hinaus ausgeweitet wird, die heute üblicherweise als behindert betrachtet werden.

Ein weiterer Fingerzeig Richtung Neuumgrenzung des Behinderungsbegriffs an sich? Immerhin stammt das Zitat von der Seite des ÖSB.


Geschrieben von: Rauhreif am: 02.04.12, 03:20:08
Barrierefreiheit mit nicht deutsch sprechenden Gästen praktiziere ich schon seit längerer Zeit, in dem wir mit laptops am Tisch sitzen und miteinander über kostenlose Übersetzungsprogramme kommunizieren, was wegen der scheußlichen Übersetzungen immer ein "Heidenspaß" ist. zunge raus