Autor Nachricht

55555

(Standard)

Bei betrieblichen Behindertenbeauftragten gibt es mitunter Probleme sie ohne Kenntnis der Betriebsverwaltung zu erreichen. Manche Kommunal- oder Kreisbehindertenbeauftragte verkünden in ihren Bekanntmachungen der aktuellen Termine ausdrücklich behindertengerechnetn Zugang, erfüllen diesen aber nicht umfassend (vielleicht weil nur an Rollstuhlfahrer gedacht wurde).

Kennt jemand weitere Beispiele? Wie ist es um die Situation der Schweigepflicht eigentlich allgemein bestellt? Darüber bin ich zur Zeit gar nicht auf dem Laufenden.

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
29.02.12, 15:06:36
Link
Gehe zu:
Forum Regeln:

Es ist dir nicht erlaubt, neue Beiträge zu schreiben.
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu erstellen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu löschen.


HTML Code ist AUS
Board Code ist AUS
Smilies sind AUS
Umfragen sind AUS

Benutzer in diesem Thema
Es lesen 0 Gäste und folgende Benutzer dieses Thema:

Ähnliche Themen
Thema Antworten Hits Letzter Beitrag
Gehe zum ersten neuen Beitrag Korrekte Bewußtseinsbildung trotz begriffl. Schluderei in der Behindertenrechtskonvention möglich?
0 26120
25.03.12, 15:50:46
Gehe zum letzten Beitrag von 55555
Gehe zum ersten neuen Beitrag Eugenik via Samenbank
6 65535
18.09.13, 00:30:27
Gehe zum letzten Beitrag von franken
Gehe zum ersten neuen Beitrag Zeitgemäße Übersetzung von "impairment"
4 65535
19.04.12, 11:00:22
Gehe zum letzten Beitrag von 55555
Barrierefreie vereinfachte Darstellung des Forums (hier anklicken)
Ausführzeit: 0.0112 sec. DB-Abfragen: 14
Powered by: phpMyForum 4.2.1 © Christoph Roeder