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Rauhreif

(Standard)

Menschen, die dauerhaft krank werden und Krankengeld beziehen (z.B. während des Antragsverfahrens einer Rente), sind wegen einer entstandenen Behinderung oftmals gezwungen, kurzfristig Geld in z.B. die Neugestaltung einer Wohnung oder einen Umzug etc. zu investieren.

Der unkomplizierte Easy credit der Volks- und Raiffeisenbanken stellt auf den ersten Blick eine Möglichkeit dar, schnelle Abhilfe in Finanznöten zu schaffen.

Zitat der website http://www.easycredit.de/Einkommenslueckenrechner.htm "Im Falle der Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihnen der Staat oder die Krankenkasse nur noch einen geringen Prozentsatz Ihres letzten Einkommens. Die Restkreditversicherung unseres Partners R+V schützt Sie gegen die finanziellen Folgen der häufigsten Risiken des Lebens. Das heißt für Sie, dass Sie für diese Eventualitäten abgesichert sind und somit auch in einer Notsituation auf nichts verzichten müssen."

Diese Formulierung kann zu Irrtümern führen. Die R+V-Versicherung versichert nur die Fortzahlung eines Kredites, wenn er vor der Krankheit/Behinderung abgeschlossen wurde.

Wird während des Bezugs von Krankengeld ein Kredit benötigt, dann wird ein weiterer Mensch benötigt (Partner, Kind etc.), der einen Kreditvertrag mit unterschreibt. Erklärt sich kein Bürge bereit oder ist keiner da, ist kein Easy credit zu erhalten. Ein Kreditvermittler erklärte, dass der Kranke/Behinderte ein Risiko darstelle, weil es ja sein könne, dass er sterbe und dann könne das geliehene Geld in den Wind geschrieben werden.

Fazit: Behinderung muss in Deutschland geplant werden, Genossenschaftsbanken sind auch nicht mehr das, was sie einmal waren.
21.02.12, 01:49:26
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