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55555

(Standard)

Zitat:
Eine Studie der Universität Bielefeld enthüllt eine schreckliche Statistik: Tausende geistig-behinderte Frauen sind demzufolge in deutschen Einrichtungen und Heimen sexuell missbraucht worden. Dies berichtete am Dienstag das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" (14.2., 21.45 Uhr) vorab unter Berufung auf eine repräsentative Untersuchung der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.

Die Studie namens "Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland" zeigt, dass sechs Prozent der Frauen mit geistiger Behinderung in Heimen und Werkstätten sexuelle Gewalt erlitten haben.

Quelle

Ein Grund mehr solche Heime abzuschaffen.

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
14.02.12, 15:02:00
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55555

(Standard)

Ein anderes Licht wirft auf dieses Thema allerdings die Frage nach der Definition sexuellen Mißbrauchs unter vermeintlich minderbemittelten Heiminsassen. Diese Definition scheint teilsweise selbst diskriminierend zu sein.
Zitat:
Mein erster Chef [...] war der festen Meinung, so dürfe ein erwachsener Mann nicht mit z.B. einer erwachsenen Frau (egal, wie schwer behindert) umgehen (wobei dann die Frage ist: Warum bei Kindern?). [...] Und bei einem Kongress, als ich ein Video zeigte, bei dem es zu einem sehr schönen Kontakt (gar nicht so körpernah) mit einem autistischen jungen Mann kam, meinte ein Zuschauer, das sei sexueller Missbrauch.

Quelle

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
16.02.12, 23:36:32
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Rauhreif

(Standard)

In Arbeitsverträgen und Dienstvereinbarungen sind in der Regel die Begegnungen zwischen Heimbewohnern und Heimmitarbeitern klar geregelt. Wenn es zu Situationen kommt, die beide als schön empfinden, ist die vertragliche Regel dennoch nicht außer Kraft gesetzt. Nach meiner Meinung liegt ein Mißbrauch auch dann vor, wenn eine festgeschriebene Position verlassen wird und sich das nachhaltig auf das Vertrauens- und Arbeitsverhältnis innerhalb beider Beteiligter aber auch in Bezug auf die anderen Heimbewohner, Kollegen und das gemeinsame Zusammenleben auswirken kann.
Es besteht vielleicht die Möglichkeit, in Rücksprache mit der Heimleitung ein "Verhältnis" im Privatleben zu haben, eine für das Sexual- und Liebesleben angemietete Wohnung vorzuhalten, sich in eine andere Gruppe versetzen zu lassen oder eine andere Arbeitsstelle zu wählen, um die gewünschte Sexualität möglich zu machen.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass Missbrauch von männlichen Heimbewohnern ebenfalls geschieht. Es liegen meines Wissens nur noch keine entsprechenden Studien vor.
20.02.12, 13:55:12
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