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2005 wurde durch eine Gesetzesänderung verfügt, daß Arbeitslose bis ins 25. Lebensjahr im Elternhaus wohnen bleiben müssen, wenn keine besonderen Auszugsgründe vorliegen.

Mich interessiert inwieweit diese Regelung dazu führt Behinderte unfreiwillig länger im Elternhaus zu halten, die ja besonders oft aufgrund gesellschaftlicher Diskriminierungen arbeitslos bleiben, selbst wenn Wirtschaftsverbände bereits wieder wegen vermeintlichem Fachkräftemangel nach "Computer-Indern" schreien.

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
13.02.12, 22:26:10
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