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(Standard)

In den letzten Tagen wogte die Meldung durch die deutschen Massenmedien eine Disco habe als Spaßveranstaltung "Hasch mich" mit einer kleinen Person veranstaltet. Zwar hat sich der Artist laut Polizei nicht verletzt, weil er verfolgt wurde, dennoch fordert ein Verband kleiner Mitbürger ein Verbot solcher Veranstaltungen ähnlich des bereits bestehenden Verbots des "Zwergenweitwurfs".

Was ich mich nun frage ist, wie behinderte Minderheiten mit solchen Phänomenen umgehen sollten. Ist hier Humor gefragt? Oder wirkt eine solche Veranstaltung ausgrenzend? Ein Problem scheint mir dabei zu sein, daß die jeweiligen Minderheitenverbände gerne Darstellungen unterbunden sehen möchten, die nicht ihrem Selbstbild entsprechen. Nun gibt es viele Darstellungen innerhalb der freien Medienlandschaft, die den jeweils thematisierten Gruppen nicht recht passt. Wer entscheidet also, wann die Grenze wirklich überschritten ist? Wie vermeidet man mögliche Ausgrenzung durch ein Spaßverbot?

Ein regionaler MTV-Sender strahlte vor einer Weile eine Trash-Show "House of Autists" (?) aus, in welchem die Darsteller jeweils Klischees von Autisten zu Gaga-Szenerien verarbeiteten offensichtlich mit dem Ziel das Publikum zum Lachen zu bringen und zwar über diese Darstellungen.

Manche Verbände protestierten auch dagegen, wie ich fand reflexhaft. Denn wirklich schlimm wirkt aus meiner Sicht Pseudoaufklärung im Gestus der Seriosität, die es zumindest in Bezug auf Autisten noch sehr verbreitet gibt. Hingegen sollte man jede Bevölkerungsgruppe durch den Kakao ziehen dürfen, wenn das nicht ganz allgemein verboten wird. Denn solche Sondertabus wirken soweit ich erkenne nicht inklusiv sondern schaffen Grenzen, wo eigentlich Grenzen verschwinden sollten.

Ich lasse mich gerne von anderen Sichtweise überzeugen.

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
26.09.13, 12:59:00
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