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Derzeit spielt im Rahmen der von der deutschen Bundesregierung angestrebten Legalisierung von Zwangsbehandlungen besonders auch die Frage eine Rolle welche "schwerwiegende Schäden" ein Mensch sich gemäß seines natürlichen Willens nicht "zufügen" darf.

Eine objektiv-wertneutral gehaltene grundlegende Diskussion dieser Frage fände ich durchaus erstrebenswert (abgesehen von der weitgehenden Inaktivität dieses Forums und der Tatsache, daß es wohl auch kein anderes vergleichbares Forum im deutschen Internet gibt), zumal sich in der Realität immer wieder zeugt, daß dieser Zwang praktisch nur sehr einseitig gegen Minderheiten mit schlechtem Image ausgeübt wird. Neben den wohlklingenden Worten bleibt dann nicht mehr viel übrig.

Dieser Fall wäre für mich ein Beispiel dafür.

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
01.12.12, 17:05:34
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