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55555

(Standard)

geändert von: 55555 - 27.03.14, 20:24:08

Zitat:
Die 82 Jahre alte Mutter einer geistig behinderten Frau muss dafür sorgen, dass ihre Tochter weniger Krach macht. Das hat das Bonner Amtsgericht entschieden. Trotz der hohen Lärm-Toleranz für Behinderte hätten auch die Nachbarn ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, wozu die Nachtruhe gehöre, urteilte der Amtsrichter.

[...]

Der Amtsrichter urteilte, die tägliche Ruhestörung sei extrem. In diesem Fall müsse das verfassungsrechtlich geschützte Gebot, auf die Belange Behinderter besonders Rücksicht zu nehmen, zurückstehen. Der Richter zeigte sich davon überzeugt, dass es noch Möglichkeiten wie therapeutische und medizinische Maßnahmen gebe, Einfluss auf die Tochter zu nehmen.

Darum soll sich jetzt die Mutter kümmern. Andernfalls muss die 82-Jährige mit einem Ordnungsgeld oder Ordnungshaft rechnen.

Az.: AG Bonn 101 C 194/13

Quelle

Für mich ist in diesem Fall verständlich, daß irgendwo eine Grenze gezogen wird. Problematisch finde ich, daß im Rahmen des derzeitigen Rechtssystems nicht die eigentliche Lärmverursacherin verpflichtet wird. Denn diese Urteil läuft praktisch darauf hinaus, daß diese Mutter die Tochter in ein Heim geben oder umziehen muß, was ein viel schwerwiegenderer Eingriff ist, als lärmende 08/15-Nachbarn zu befürchten hätten. Und an der Stelle stimmt nach wie vor etwas an der Rechtsordnung nicht.

Edit: Zu Vergleichszwecken:
Zitat:
Pico kommt vom italienischen piccolo, also klein, und groß ist der Hund wirklich nicht. Was der Mischling namens Pico - halb Pinscher, halb Terrier - 2013 am Volkstrauertag im Hofgarten angerichtet hat, beschäftigt jetzt aber das Münchner Amtsgericht. Während der Trauerfeierlichkeiten am 17. November soll er ein vierzigminütiges Gebell angestimmt haben, just zu dem Zeitpunkt, als die Kapelle der Bundespolizei mit dem Ehrenregiment um 12.30 Uhr den Veranstaltungsort betrat.

Am Gebell während des Gedenkens für die Opfer der Weltkriege störten sich einige Teilnehmer der Feier, so auch der 65-jährige Michael N.: "Was erlauben sie sich?", rief er dem Hundebesitzer Christian S. zu, der Pico weiter bellen ließ. Das Kreisverwaltungsreferat schickte dem 32-Jährigen dann wegen "unzulässigen Lärms" einen Bußgeldbescheid über 100 Euro plus 28,50 Euro Gebühren zu. Dagegen wehrt sich S. seit Donnerstag vor Gericht.

Die Gruppe aus sechs Leuten, mit denen S. und sein Hund in den Hofgarten gekommen waren, sind Pazifisten. Sie lehnen offenbar jede Ehrung mit Kriegsbezug ab. Jedenfalls, so ein Zeuge, war während der Trauerfeier aus der Gruppe heraus der Satz: "Bomber Harris, do it again" zu hören. Unterlegt wurde die Provokation vom anhaltenden Gebell Picos.

S. stachelte seinen Hund nicht an, er unterband das Bellen aber auch nicht - und er ging auch mit ihm nicht weg. Einige Teilnehmer der von 450 Menschen besuchten Gedenkveranstaltung brachte das stoische Ausharren des Hundebesitzers in Rage - die Polizei musste sogar dazwischengehen, weil Übergriffe befürchtet wurden.

Quelle

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
27.03.14, 19:37:25
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Vanyy88

(Standard)

Das ist eine gute Frage, mich interessiert es auch!
29.06.21, 16:42:11
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markus34

(Standard)

Hab da auch schon einige Artikel in der letzten Zeit darüber gelesen
18.04.22, 15:26:56
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minikita

(Gast)

So genau ist das halt auch nicht geregelt leider.
20.04.22, 12:42:44
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markus34

(Standard)

Aber ich verstehe hier die Frage nicht so ganz
20.04.22, 16:54:08
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