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Bei betrieblichen Behindertenbeauftragten gibt es mitunter Probleme sie ohne Kenntnis der Betriebsverwaltung zu erreichen. Manche Kommunal- oder Kreisbehindertenbeauftragte verkünden in ihren Bekanntmachungen der aktuellen Termine ausdrücklich behindertengerechnetn Zugang, erfüllen diesen aber nicht umfassend (vielleicht weil nur an Rollstuhlfahrer gedacht wurde).

Kennt jemand weitere Beispiele? Wie ist es um die Situation der Schweigepflicht eigentlich allgemein bestellt? Darüber bin ich zur Zeit gar nicht auf dem Laufenden.

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
29.02.12, 15:06:36
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