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Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirks hält es für Qualzucht, Katzen ohne Tasthaare zu züchten, und Qualzucht ist laut Tierschutzgesetz verboten. Es schrieb deshalb im Juni 2014 an Jacqueline L., verbot ihr die weitere Zucht und forderte sie auf, den Kater kastrieren zu lassen.
Das ließ L. sich nicht gefallen. Sie ging vors Verwaltungsgericht. Doch die Tierschutzkammer wies ihre Klage ab. Im Termin wurde zuvor der Tierarzt Thomas Göbel als Gutachter gehört.

Der Paragraf 11 b Tierschutzgesetz, um den es ging, ist noch ziemlich neu, dadurch ist die ganze Sache ein Pilotverfahren. Im Bereich der Qualzucht gebe es noch keine Entscheidung, sagt der Vorsitzende Richter Christian Oestmann, und: „Im Grunde geht es um die Grenzen von Liebhaberei.“ Klägerin L. hat drei Weibchen und eben Willi; alle seien gesund, genetisch untersucht und wurden sogar bei Wettbewerben ausgezeichnet. Dem Bezirksamt Spandau ist das egal – und dem Gesetzgeber auch. Den Katzen fehlen die Bärte, sie heißen Tasthaare oder noch präziser Vibrissen, und diese Haare helfen ihnen bei der Orientierung und bei der Kommunikation.

Der Gutachter hatte L.s Katzen in seiner Praxis untersucht und festgestellt, dass sie keine Tasthaare haben; im Übrigen habe er auch sonst noch nie eine Canadian Sphynx mit Tasthaaren gesehen. Die Folge: „Ihnen fehlt eindeutig ein Sinnesorgan – ähnlich wie wenn ein Mensch nichts riechen oder tasten könnte.“ Frage der Vertreterin des Bezirksamts: „Würden Sie das Fehlen eines Sinnesorgans als Schaden werten?“. Darauf Göbel: „Ja.“
Und ein Schaden wiederum steht im Gesetz als Verbotsgrund. Die Klägerin, 41 Jahre alt, kündigte an, durch alle Instanzen zu gehen.

Quelle

Ein deutsches Sprichwort sagt: "Unter den Blinden ist der Einäugige König!" Aber dieses Sprichwort stimmt nicht: "Unter den Blinden kommt der Einäugige ins Irrenhaus!"

Heinz von Foerster
23.09.15, 23:32:41
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