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Auch ihm war eine aktive Mitwirkung an genau bestimmten Mordtaten nicht nachzuweisen gewesen. Das Gericht ließ es genügen, dass er dabei gewesen war, dass er dazu beigetragen hatte, die fabrikmäßige Vernichtung zu bewerkstelligen. Demjanjuk starb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde.
Tätig dabei zu sein, ist Beihilfe - für diese naheliegende, für diese selbstverständliche Feststellung hat die bundesdeutsche Justiz jahrzehntelang gebraucht.
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Sieht man über die Denkgewohnheiten der Zeit hinaus ist diese Rechtsentwicklung sehr interessant. Auch heute wird in Deutschland massenhaft gemordet. Sei es im Zusammenhang mit psychiatrischen Massenverbrechen (Zwangsverabreichung von Drogen, die die Lebenserwartung um Jahrzehnte verringern = schleichende Euthanasie) oder im Zusammenhang mit vorgeburtlichen Selektionsvorgängen im Rahmen von völkermordartigen Vorgängen zulasten behinderter Minderheiten.
Nimmt man diese Rechtsmaßstäbe, müssen Praxishelfer und Reinigungskräfte in psychiatrischen Folterlagern sich Gedanken darüber machen, ob sie ihr Alter eventuell im Gefängnis verbringen werden.
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Dass es jetzt überhaupt zu einem Prozess gegen die Frau kommen soll, liegt an einer rechtlichen Neubewertung. Der Name der Neumünsteranerin war der Justiz zwar bereits in den 70er-Jahren bekannt, doch der Bundesgerichtshof hatte 1969 im Fall Auschwitz festgelegt, dass für eine Verurteilung der KZ-Wächter die individuelle Schuld nachgewiesen werden müsse – was oft nicht möglich war. Mit dem Urteil gegen John Demjanjuk 2011 und Entscheidungen des BGH zu Helfern des Attentats auf das World-Trade-Center änderte sich die Auffassung über die Strafbarkeit der Gehilfen. So sah das Landgericht München Demjanjuk im Urteil als „Teil der Vernichtungsmaschinerie“. Der inzwischen verstorbene Ukrainer war Wachmann im Vernichtungslager Sobibor im südöstlichen Polen.
Das Verfahren gegen die Schleswig-Holsteinerin, das zunächst von der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg geführt worden war, wurde im November 2013 nach Schleswig-Holstein abgegeben.
„Das Gericht wird die Anklage jetzt prüfen“, so der Leitende Oberstaatsanwalt. Er rechnet mit einer Eröffnungsentscheidung der Kieler Kollegen erst im Laufe des kommenden Jahres. Ein Termin für den Prozess steht somit noch nicht fest. Verhandelt werden soll vor einer Jugendkammer, weil die Frau als Heranwachsende – also im Alter zwischen 18 und 21 Jahren – in Auschwitz tätig gewesen sein soll. Laut Staatsanwaltschaft soll sie „als Funkerin der Kommandantur des Vernichtungslagers von April bis Juli 1944 bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden aus Europa geholfen haben“. Trotz ihres Alters soll die Neumünsteranerin verhandlungsfähig sein. „Wir haben momentan keine anders lautenden Anhaltspunkte“, so Döllel.
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Wenn man Anstiftung und Aufwiegelung ebenfalls als Teil der Mordhandlungen begreift werden aus dem Blickwinkel vielleicht künftig auch Menschen angeklagt und verurteilt werden, die hierbei aktiv waren, etwa extremistische Feministen, die heute propagieren Abtreibungen seien auf jeden Fall ein Recht der Frau und gleichzeitig eine Diskussion über Interessenabwägungen vollkommen verweigern.
Vielleicht ist das ein Schritt in Richtung mehr Zivilisation.