Spontan werden nach meiner Vermutung auch in diesem Kreis viele denken, daß man bezogen auf dieses Thema in Deutschland nicht viel ändern müßte. Denn ist es nicht notwendig solche Instrumente bereitzuhalten, um uns und die betroffenen Personen selbst zu schützen?
Vielleicht ist hier ein Autist ganz gut geeignet ein solches Thema aufzugreifen, dem Nichtautisten generell eher wahnsinnig zu sein scheinen und aus deren Sicht es keinen besonders großen Unterschied macht, ob ein Nichtautist nun auch noch Blut von Wänden fließen sieht, wo andere Menschen keines fließen sehen oder dergleichen mehr.
Meines Wissens ist hinlänglich bekannt, daß "Verrückte" statistisch weniger gefährlich sind als z.B. Besucher von Kneipen. Warum also gibt es eine aus Sicht der BRK-Ziele schon ziemlich zweifelhafte Sondergesetzgebung bezogen auf "psychisch Kranke"? Was versteht man eigentlich unter "psychisch krank" in einem Land, in welchem es möglich ist industriell organisierten Völkermord mit Wissen großer Teile der sich dadurch oft noch persönlich bereichernden Bevölkerung durchzuführen?
Nach meiner Analyse geht es in der Frage der "psychisch Kranken" weniger um Eigenschaften dieser Menschen als vielmehr um noch sehr massive gesellschaftliche Tabus bezüglich dieses Themas. "Es geht doch nicht, daß da jemand Blut an der Wand sieht, wo ich keins sehe!" Geht nicht? Wieso eigentlich nicht? Wem entsteht dadurch ein Schaden? Ja, sicherlich kann es schon das eigene etwas sehr schlichte Weltbild herausfordern, wenn sich jemand anderes vor etwas fürchtet, das ich gar nicht sehe. Aber glaubt mir liebe Nichtautisten, man kann lernen damit umzugehen.
Wie kann man aus Sicht der BRK die genannte Sondergesetzgebung noch rechtfertigen? Wie kann man die Annahme rechtfertigen, daß Willensäußerungen von Menschen überhaupt "unfrei" entstanden sein können? Was macht dann diese Freiheit aus? Die Einsortierung nach dem offensichtlich eher gremienpolitisch-willkürlich als objektiv-wissenschaftlich entstandenen Diagnosekatalog einer Organisation, die sich bis heute weigert in ihrem Wirkungsbereich die BRK umzusetzen? Das kann aus meiner Sicht keiner zeitgemäßen Betrachtung standhalten.
Nehmen wir aber an wir würden nach welchen Kriterien auch immer jemanden identifizieren, der tatsächlich eine Gefahr für andere darstellen würde. Hier stünde die nächste Frage auf der Tagesordnung: Wie geht man dann damit um? Nach dem was ich bisher erfahren habe herrscht hier seit Jahrzehnten in der Gilde der Psychiater die Vorliebe für Maßnahmen vor, die offensichtlich langfristig von den jeweiligen "Zielpersonen" als furchtbar und traumatisierend empfunden werden. Wieso konnten sich solche offensichtlich sehr fragwürdigen Überzeugungen und Handlungsmaßstäbe überhaupt bis heute halten? Ich denke das ist nur so zu erklären:
1. Verrückte haben mit meiner Welt nichts zu tun.
2. Die Ärzte werden schon wissen, was richtig ist.
Aber das wissen Ärzte natürlich schon aus der Begrenztheit ihrer fachlichen Ansätze nicht. Einer Begrenztheit die gerade die BRK an prominenter Stelle überwinden möchte.
Nehmen wir an ein Mensch glaubt, daß ständig jemand unbemerkt in seine Wohnung eindringt. Dies bewegt ihn sehr, man kann erkennen, daß er unter dieser vielleicht irrigien vielleicht tatsächlichen Situation leidet. Zuerst wäre hier wohl angesagt gewissenhaft(!) zu überprüfen, ob dieser Eindruck eventuell richtig sein könnte. Schließlich gibt es die "verrücktesten" Sachverhalte. Nehmen wir an wir sind nach gewissenhafter Überprüfung (solche Mühe macht sich heute in der Praxis praktisch niemand) zu der Überzeugung gekommen, daß diese Annahme sehr wahrscheinlich nicht korrekt ist (sicher kann man das wohl nie ausschließen) und die betreffende Person weiterhin in gleicher Intensität davon überzeugt ist, daß dieses Eindringen stattfindet.
Wir können also wahrscheinlich annehmen, daß diese Person sich dieses Eindringen "nur" einbildet und daraus folgern, daß diese Einbildung wohl die Ursache für ihr Leiden ist. Man kann also nun "ganz dumm" einfach mal schlußfolgern, daß es der Person nutzen würde sie von dieser Vorstellung zu "heilen". Solche sehr schlichten und in gewisser Weise auch ziemlich naiven Schlußfolgerungen sind meines Wissens in der heutigen Psychiatrie an der Tagesordnung und soetwas wie "gute fachliche Praxis". Dieses Ziel wird nun praktisch immer mit ziemlich brutalen Methoden erreicht, die sich gegen den eigenen Eindruck der betreffenden Person richten und so statt Leid zu mindern neues Leid bereiten.
Menschen sind darauf angewiesen ihrem Eindruck vertrauen zu können. "Falsche Annahmen" solcherart gewissermaßen mit dem Bulldozer "heilen" zu wollen erscheint mir schon von daher als sehr merkwürdig. Wenn ich die Grundregel "Nichts ohne uns über uns" beachte, so komme ich zu dem Ergebnis, daß von einer großen Mehrheit der derart "geheilten" Personen offenbar starker Schmerz bezüglich dieser Behandlung empfunden wird. Es erscheint mir ethisch schon aus diesem Grund nicht tragbar solche Behandlungen zwangsweise durchzuführen (und wenn man sich die BVerfG-Rechtsprechung ansieht, so scheint sie mir auch in diese Richtung zu tendieren).
Nun könnte vielleicht noch jemand auf die Idee kommen und auf hohe Suizidraten gerade bei Schiozphrenen hinzuweisen und daraus zu folgern, daß hier eben ein Handlungsbedarf bestehe, doch wissen wir worauf diese Suizide wirklich zurückzuführen sind? Auf den inneren Konflikt? Oder doch eher die gesellschaftliche Ausgrenzung in Folge des scharfen Thementabus und der bei vielen Mitmenschen fehlenden Bereitschaft die eigene Wahnehmung relativ zu betrachten? Oder sogar auch auf das Gefühl "der Psychiatrie" und der in ihrem Rahmen erlebten Folter schutzlos augeliefert zu sein?
Ich denke auch in diesem Thema muß die Gesellschaft umdenken um die entsprechenden Barrieren abzubauen. Hierfür scheint mir in besonderem Maße Bewußtseinsbildung erforderlich zu sein, die vielleicht sinnvollerweise ohne Beteiligung von reinen Medizinern heutiger Ausbildung und eher unter der Federführung von geeigneten Sozialwissenschaftlern, Philosophen, etc. stattfinden sollte.