Welche Konsequenzen hat die Begriffsschluderei in der CRPD zum Behinderungsverständnis für die Messlatte der zu fordernden Bewußtseinsbildung? Ist die Forderung von korrekter Bewußtseinsbildung überhaupt möglich, wenn die Konvention selbst derartig versagt? Wenn teilweise der Eindruck entsteht die Konvention wurde (sprachlich auch passend zum Begriff "Menschen mit Behinderungen") auf Grundlage des medizinischen Behinderungsverständnisses verfasst und dann nachträglich in einigen Teilen auf das soziale Behinderungeverständnis umgeschrieben?
Beispielhafte Auszüge der Schattenübersetzung:
e) in der Erkenntnis, dass das Verständnis von Behinderung sich ständig
weiterentwickelt und dass Behinderung aus der Wechselwirkung zwischen Menschen
mit Beeinträchtigungen und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren entsteht, die
sie an der vollen und wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe auf der Grundlage der
Gleichberechtigung mit anderen an der Gesellschaft hindern,
h) ebenso in der Erkenntnis, dass jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung eine
Verletzung der Würde und des Wertes darstellt, die jedem Menschen innewohnen,
Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte
und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung
aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern.
[...]
e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von
Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;
Die Vertragsstaaten
sorgen dafür, dass Schutzdienste das Alter, das Geschlecht und die Behinderung der
betroffenen Personen berücksichtigen.
a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen
rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in barrierefreien Formaten und
Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur
Verfügung stellen;
Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des
Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine
Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte,
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zur Versorgung mit
sauberem Wasser und den Zugang zu geeigneten und erschwinglichen
Dienstleistungen, Geräten und anderen Hilfen Unterstützungsformen für Bedürfnisse im
Zusammenhang mit ihrer Behinderung zu sichern;
Ist das noch Schluderei oder schon Versagen an der Sache?
Ist nach dieser Analyse nicht geradezu zwingend konkrete Aussagen zum Behinderungsverständnis und zur Begrifflichkeit zu ignorieren und es selbst besser zu machen um den Geist der Konvention zu befolgen?